Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von VES-TECH Swiss. Sie gelten für Unternehmen ebenso wie für Konsumentinnen und Konsumenten. Wo eine Bestimmung nur für die eine oder die andere Gruppe gilt, ist das ausdrücklich vermerkt.
Wir weisen in jedem schriftlichen Angebot auf diese AGB hin und geben an, wo sie abrufbar sind. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde mit ihnen einverstanden. Auf Wunsch senden wir sie vorher zu.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Schweigen wir zu Einkaufsbedingungen des Kunden, gilt das nicht als Zustimmung.
Die AGB liegen in Deutsch, Französisch und Italienisch vor. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen gilt gegenüber Unternehmen die deutsche Fassung. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gilt die Fassung in der Sprache, in der der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Als Schriftform gilt in diesen AGB auch die E-Mail.
Anbieter
Vertragspartner ist:
- VES-TECH Swiss, Einzelunternehmen nach Schweizer Recht
- Inhaber: Martin Veselovsky
- Bildfeldstrasse 24, 9552 Bronschhofen, Kanton St. Gallen, Schweiz
- Telefon: +41 76 710 91 39
- E-Mail: vestechswiss@gmail.com
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 07:30–17:00 Uhr, Freitag 07:30–11:30 Uhr.
VES-TECH Swiss ist ein Einzelunternehmen ohne Eintrag im Handelsregister und ohne UID-Nummer. Wir handeln als Händler mit Schweisstechnik der MAHE GmbH, Deutschland. Hergestellt werden die Geräte von MAHE. Da wir sie in die Schweiz einführen, gelten wir nach Art. 2 Abs. 1 lit. c PrHG produktehaftpflichtrechtlich selbst als Hersteller.
Beratung, Angebote und die weitere Abwicklung erfolgen auf Deutsch oder Englisch, auf Wunsch auch auf Tschechisch.
Weitere Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.
Angebot, Anfrageliste und Vertragsabschluss
Die Website ist ein Produktkatalog, kein Online-Shop. Sie enthält keine Preise, keinen Warenkorb und keine Bestellfunktion. Die Darstellung eines Geräts oder eines Zubehörteils ist keine Offerte, sondern eine Einladung, eine Anfrage zu stellen.
Die Anfrageliste dient allein dazu, ausgewählte Geräte zusammenzustellen und uns in einer Nachricht zu übermitteln. Das Absenden ist keine Bestellung, kein Vertragsantrag und keine Reservation. Daraus entstehen keine Zahlungspflicht und kein Anspruch auf Lieferung.
Auf eine Anfrage hin erstellen wir ein schriftliches Angebot mit Ausführung, Menge, Preis, Lieferfrist und Versandkosten. Massgebend für den Vertragsinhalt ist ausschliesslich dieses Angebot. Während der darin genannten Gültigkeitsfrist sind wir daran gebunden. Fehlt eine Angabe zur Gültigkeit, gilt das Angebot 30 Tage ab Angebotsdatum.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist schriftlich annimmt oder wenn wir eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen.
Abbildungen sowie Angaben zu Massen, Gewichten und Ausstattung in Katalogen, Datenblättern und auf der Website beschreiben das Gerät. Handelsübliche und geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie den vereinbarten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen. Die im Angebot und im Datenblatt des Herstellers genannten Leistungswerte gelten dagegen als zugesichert im Sinne von Art. 197 OR. Art. 199 OR bleibt in jedem Fall vorbehalten. Technische Weiterentwicklungen des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit sie den vereinbarten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.
Preise, Steuern und Zoll
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) ohne Versandkosten und ohne Verpackungszuschläge, soweit das Angebot nichts anderes festhält. Eine Angabe wie „ab Lager“ oder „ab Werk“ betrifft allein die Berechnung des Preises. Für Nutzen und Gefahr gilt ausschliesslich der Abschnitt „Lieferung, Lieferfrist und Gefahrübergang“: Sie gehen erst mit der Übergabe an den Kunden über.
VES-TECH Swiss ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Der Jahresumsatz liegt unter CHF 100'000; nach Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG besteht deshalb eine Befreiung von der Steuerpflicht. Auf Angeboten und Rechnungen wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der Kunde kann aus unseren Rechnungen entsprechend keine Vorsteuer geltend machen.
Diese Befreiung betrifft nur die Inlandsteuer. Die Geräte stammen aus Deutschland. Wir führen sie ein und tragen die Zollabgaben sowie die Einfuhrsteuer nach Art. 50 ff. MWSTG; diese Kosten sind im Angebotspreis enthalten und werden dem Kunden nicht zusätzlich verrechnet. Eine Direktlieferung des Herstellers an den Kunden bedarf einer besonderen Vereinbarung, in der die Verzollung geregelt wird.
Während der Gültigkeitsfrist eines Angebots sind wir an den genannten Preis gebunden. Preisänderungen des Herstellers in dieser Zeit gehen zu unseren Lasten.
Nach Vertragsabschluss bleibt der vereinbarte Preis fest. Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und der Hersteller in dieser Zeit seine Preise erhöht hat. Wir teilen die Änderung unverzüglich mit. Der Kunde kann innert zehn Tagen ab Mitteilung vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ihm daraus Kosten entstehen. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Zahlung
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu bezahlen, ohne Abzug von Skonto. Das Rechnungsdatum ist auf jeder Rechnung ausgewiesen.
Bei einer Erstbestellung sowie bei Sonderanfertigungen und Sonderbeschaffungen können wir eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung verlangen. Die Höhe hält das Angebot fest. Solange eine vereinbarte Anzahlung nicht eingegangen ist, beginnt die Lieferfrist nicht zu laufen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 Abs. 1 OR). Weitergehender Schaden bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug können wir noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückstellen, bis die offenen Rechnungen beglichen sind.
Unternehmen können Zahlungen nur mit Gegenforderungen verrechnen, die anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind. Für Konsumentinnen und Konsumenten gilt diese Einschränkung nicht.
Lieferung, Lieferfrist und Gefahrübergang
Wir liefern in die Schweiz und nach Liechtenstein. Lieferungen an andere Adressen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Versandkosten werden separat nach Angebot verrechnet. Sie richten sich nach Gewicht, Volumen und Zielort und sind im schriftlichen Angebot ausgewiesen. Abholung am Sitz von VES-TECH Swiss ist nach Absprache möglich.
Lieferfristen beruhen auf den Angaben des Herstellers und sind Richtwerte, soweit das Angebot sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Verzögert sich eine Lieferung, informieren wir den Kunden und nennen einen neuen Termin. Wird auch dieser um mehr als 30 Tage überschritten, kann der Kunde nach schriftlicher Nachfristansetzung vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Wird die Lieferung durch Umstände verunmöglicht oder erheblich erschwert, die wir nicht zu vertreten haben – namentlich Lieferunfähigkeit des Herstellers, Betriebs- oder Transportstörungen, behördliche Anordnungen, Naturereignisse oder Arbeitskampf –, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dauert sie länger als drei Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit uns kein Verschulden trifft. Art. 100 Abs. 1 OR bleibt vorbehalten.
Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind.
Nutzen und Gefahr gehen erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an eine von ihm bezeichnete Person über – auch beim Versand. Damit weichen wir bewusst zugunsten des Kunden von der dispositiven Regel in Art. 185 OR ab. Transportschäden gehen bis zur Übergabe zu unseren Lasten. Sichtbare Transportschäden vermerkt der Kunde bei der Übernahme auf dem Ablieferungsbeleg und meldet sie uns umgehend, damit wir sie gegenüber dem Transporteur geltend machen können.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Gegenüber Dritten wirkt ein Eigentumsvorbehalt in der Schweiz nur, wenn er nach Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohnsitz oder Sitz des Erwerbers eingetragen ist. Dieses Register führt das zuständige Betreibungsamt. Ohne Eintrag wirkt die Klausel nur zwischen den Vertragsparteien.
Wir behalten uns vor, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Der Kunde macht die dafür nötigen Angaben und unterzeichnet die Anmeldung mit. Die Kosten der Eintragung tragen wir.
Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Kunde sie nicht verpfänden und nicht zur Sicherung übereignen. Eine Pfändung oder eine andere Beeinträchtigung unserer Rechte meldet er uns unverzüglich.
Prüfung und Mängelrüge
Der Kunde prüft die Ware nach der Lieferung, sobald es im normalen Geschäftsablauf möglich ist, und meldet uns entdeckte Mängel sofort (Art. 201 OR).
Unterbleibt die Prüfung oder die Meldung, gilt die Ware als genehmigt. Ausgenommen sind Mängel, die bei der üblichen Prüfung nicht erkennbar waren. Ein solcher versteckter Mangel ist sofort nach seiner Entdeckung zu melden.
Die Mängelrüge erfolgt schriftlich unter Angabe der Rechnungs- oder Seriennummer und einer Beschreibung des Mangels. Fotos helfen bei der Abklärung mit dem Hersteller.
Konsumentinnen und Konsumenten räumen wir mehr Zeit ein, als Art. 201 OR verlangt: Ihre Meldung gilt als rechtzeitig, wenn sie innert 14 Tagen nach der Lieferung bei uns eingeht, bei einem versteckten Mangel innert 14 Tagen nach dessen Entdeckung. Die gesetzlichen Rechte bleiben in jedem Fall unberührt.
Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern, und dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat (Art. 197 OR).
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Ablieferung. Das ist die gesetzliche Frist von Art. 210 Abs. 1 OR; wir verkürzen sie nicht.
Bei einem gerechtfertigten Mangel beheben wir diesen gegenüber Unternehmen nach unserer Wahl durch Reparatur oder durch Ersatzlieferung, in Absprache mit dem Hersteller MAHE. Gelingt dies nicht innert angemessener Frist oder scheitert es zweimal, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, namentlich Wandelung oder Minderung nach Art. 205 OR und bei Gattungsware Ersatzlieferung nach Art. 206 OR.
Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gilt dieser Vorrang der Nachbesserung nicht. Ihnen steht das Wahlrecht nach Art. 205 OR von Anfang an zu; sie können eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung annehmen, müssen es aber nicht.
Von der Gewährleistung nicht erfasst sind:
- Verschleissteile, die bestimmungsgemäss abgenutzt werden – etwa Düsen, Elektroden, Kontaktrohre, Schleifmittel, Bürsten, Filze, Dichtungen, Schläuche und verbrauchte Elektrolyte;
- Schäden durch unsachgemässe Verwendung, Überlastung, falsche Netzspannung, fehlende oder mangelhafte Wartung sowie Nichtbeachtung der Betriebsanleitung;
- Schäden durch Eingriffe des Kunden oder Dritter, insbesondere durch Reparaturen ausserhalb unseres Service oder des Herstellerservice, und durch den Einsatz nicht freigegebener Ersatz- oder Zubehörteile;
- Schäden durch äussere Einwirkung, etwa Sturz, Feuchtigkeit, Frost, Chemikalien oder Überspannung;
- normale optische Veränderungen wie Kratzer und Verfärbungen ohne Einfluss auf die Funktion.
Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten diese Ausschlüsse nur so weit, als sie die zwingenden Gewährleistungsrechte nicht aushöhlen (Art. 210 OR, Art. 8 UWG). Eine Herstellergarantie von MAHE tritt, falls vorhanden, neben die gesetzliche Gewährleistung und schränkt sie nicht ein. Die Abwicklung mit dem Hersteller übernehmen wir für den Kunden.
Haftung und Produktesicherheit
Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Hilfspersonen verursachen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für rechtswidrige Absicht und für grobe Fahrlässigkeit lässt sich nach Art. 100 Abs. 1 OR nicht wegbedingen. Wir schliessen sie nicht aus.
Für leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Nicht ersetzt werden in diesem Fall mittelbare Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust und Ansprüche Dritter.
Die Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) bleibt in jedem Fall vorbehalten. Als Hersteller gilt nach Art. 2 Abs. 1 lit. c PrHG auch, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs in die Schweiz einführt. Soweit wir Geräte selbst einführen, trifft diese Haftung uns. Nach Art. 8 PrHG lässt sie sich nicht beschränken; wir schliessen sie nicht aus. Ebenso vorbehalten bleibt die zwingende Haftung für Personenschäden.
Schweiss-, Plasmaschneid- und Elektrolyt-Reinigungsgeräte sind Arbeitsmittel mit Gefahrenpotenzial. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sie nur von eingewiesenen Personen, gemäss Betriebsanleitung und unter Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Umweltvorschriften betrieben werden. Für Schäden aus einer Verwendung, die diesen Vorgaben widerspricht, haften wir nicht.
Widerruf und Rücksendungen
Verträge kommen bei uns über ein schriftliches Angebot zustande, nicht über die Website. Für solche Verträge kennt das Schweizer Recht kein allgemeines Widerrufs- oder Rückgaberecht. Ein geschlossener Vertrag ist verbindlich. Regelungen aus dem Recht der Europäischen Union gelten hier nicht.
Vorbehalten bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR. Es steht Konsumentinnen und Konsumenten zu, wenn ein Vertrag über eine bewegliche Sache für den persönlichen oder familiären Gebrauch in einem Telefongespräch abgeschlossen wird, ihre Leistung CHF 100 übersteigt und das Gespräch nicht von ihnen ausgegangen ist. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (Art. 40e Abs. 2 OR); der Widerruf ist in Textform mitzuteilen, zum Beispiel per E-Mail. Kein Widerrufsrecht besteht nach Art. 40c OR, wenn die Kundin oder der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat. Das ist bei uns der Regelfall, weil Anfragen über die Anfrageliste, das Kontaktformular oder einen eigenen Anruf eingehen. Rufen wir von uns aus an, weisen wir im Angebot ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hin.
Unberührt bleiben in jedem Fall die Rechte aus der Gewährleistung bei mangelhafter Ware.
Eine Rücknahme einwandfreier Ware ist nur im Einzelfall möglich, aus Kulanz und nur nach vorgängiger schriftlicher Absprache. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Bei einer vereinbarten Rücknahme gilt:
- Die Ware muss ungebraucht, vollständig und in der Originalverpackung sein.
- Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
- Sonderbeschaffungen, kundenspezifische Konfigurationen sowie angebrochene Elektrolyte und andere Chemikalien werden nicht zurückgenommen.
Rücksendungen ohne vorgängige Absprache nehmen wir nicht an; sie gehen auf Kosten des Absenders an ihn zurück.
Ersatzteile, Service und Chemikalien
Ersatz-, Verschleiss- und Zubehörteile beziehen wir beim Hersteller MAHE. Ihre Verfügbarkeit richtet sich nach dessen Lieferprogramm. Eine bestimmte Dauer der Ersatzteilversorgung sichern wir nicht zu.
Ob Inbetriebnahme und Instruktion vor Ort im Preis enthalten sind oder nach Aufwand verrechnet werden, hält das schriftliche Angebot fest.
Reparaturen ausserhalb der Gewährleistung führen wir oder der Hersteller nach Aufwand aus. Vor Beginn der Arbeiten unterbreiten wir auf Wunsch einen Kostenvoranschlag. Bleibt er ohne Auftrag, verrechnen wir den Aufwand für die Prüfung nur, wenn das vorher vereinbart worden ist.
Zu Elektrolyten und anderen Chemikalien liefern wir mit der ersten Sendung das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers und stellen es auf Wunsch jederzeit erneut zur Verfügung. Lagerung, Handhabung und Entsorgung richten sich nach diesem Datenblatt und den geltenden Vorschriften; dafür ist der Kunde verantwortlich.
Beratung zu Auswahl, Inbetriebnahme und Anwendung erteilen wir nach bestem Wissen. Sie befreit den Kunden nicht davon, die Eignung eines Geräts für seinen konkreten Einsatz selbst zu prüfen.
Datenschutz
Wir bearbeiten Personendaten nur, soweit das für die Beantwortung von Anfragen, die Abwicklung von Verträgen und die Buchhaltung nötig ist.
Die Website setzt keine Cookies, kein Tracking und keine Analysewerkzeuge ein. Die Anfrageliste wird im Browser des Besuchers gespeichert. Beim Absenden öffnet sich sein eigenes E-Mail-Programm mit vorbereitetem Text; die Nachricht geht danach direkt an uns, ohne Zwischenstelle. Gehostet wird die Website auf GitHub Pages (USA).
Einzelheiten dazu, welche Daten anfallen, an wen sie gehen und welche Rechte bestehen, stehen in der Datenschutzerklärung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Verträge zwischen VES-TECH Swiss und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Verweisungen auf ausländisches Recht sind ausgeschlossen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen. Der Ausschluss ist nach Art. 6 CISG zulässig.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, Wil SG.
Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die Rechtswahl und die Gerichtsstandsvereinbarung nicht. Im Inland kann nach Art. 35 ZPO nicht zum Voraus auf den Gerichtsstand nach Art. 32 ZPO verzichtet werden. Bei Wohnsitz in Liechtenstein ist eine Rechtswahl nach Art. 120 Abs. 2 IPRG ausgeschlossen, und auf den Gerichtsstand am Wohnsitz kann nach Art. 114 Abs. 2 IPRG nicht zum Voraus verzichtet werden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Bevor ein Gericht angerufen wird, suchen wir gerne das direkte Gespräch. Eine kurze Nachricht an vestechswiss@gmail.com genügt.
Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die ungültige Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Lücken.
Stand des Dokuments
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand vom 1. August 2026.
Wir können sie für künftige Verträge ändern. Für einen bereits abgeschlossenen Vertrag gilt immer die Fassung, die bei Vertragsabschluss veröffentlicht war. Die jeweils gültige Fassung steht auf dieser Seite.